Teilverlust der Hude-Rechte / erste Neuzuordnung der Ländereien
Ereignis-Datum: 1. Januar 1873
Die Kleinenbredener Bürger hatten Hude-Rechte in den umliegenden Wäldern. Das heißt, sie konnten ihr Vieh zum Fressen in die Wälder treiben. Zusätzlich hatten sie das Recht aus ihren Hude-Bezirken trockenes Holz zum Brennen und Steine zu beziehen.
1858 erwarb die Familie Oeynhausen zu Grevenburg vom Preußischen Staat ca. 1000 Morgen Wald, die einst dem Hochstift Paderborn und dem Kloster Marienmünster gehörten. Dies geschah praktisch unter der Hand. Somit war es nicht allen Gemeinden möglich, Ländereien zu erwerben. In den Dörfern herrschte darüber tiefe Verbitterung. Denn so manche Gemeinde hatte gehofft, das eine oder andere Landstück zu bekommen.
Schon im Jahr 1865 beantragte der Freiherr von Oeynhausen die Hude-Rechte aufzulösen. Das Verfahren zog sich über mehrere Jahre hin.
1873 verlieren die Kleinenbredener Bürger einenTeil ihrer Hude-Rechte und erlangen als Ausgleich Ländereien bzw. Geldbeträge. Daraus resultierend werden die Ländereien in Kleinenbreden teilweise neu zugeordnet.